BGH IX ZB 35/21
Beschluss vom 24.03.22
InsO Fassung ab 1. Juli 2014
Wer spielt
Gläubiger stellen Versagungsantrag, Schuldner verliert.
Berlin
Um was es geht
- Rechtsbeschwerde § 574 ZPO
- Zeitpunkt Versagungsantrag bei Masseunzulänglichkeit
- Verletzung Auskunftspflicht
Verlauf
Im Insolvenzverfahren erklärt die Insolvenzverwaltung die Masseunzulänglichkeit, vgl. § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO. Das Verfahren läuft weitere 4 Jahre, vor der Einstellung wird ein Antrag auf Versagung gestellt; der Insolvenzschuldner hatte eine Erwerbstätigkeit verneint, obwohl er seit mehreren Jahren in einem Anstellungsverhältnis stand.
Ergebnis
Der Leitsatz des BGH lautet: “Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden”.
Überraschungen
Im Grunde keine.
Die Rechtsfrage zum Prozessrecht nimmt der BGH zum Anlass, die Auskunftspflichtverletzung im Kontext der Erwerbsobliegenheit exemplarisch darzustellen.
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 15.05.2020 – 36s IN 5827/14 -
LG Berlin, Entscheidung vom 17.05.2021 – 84 T 232/20 -
BGH IX ZB 35/21, Beschluss vom 24.03.22