Widerruf der Erteilung
Nachtreten ein Jahr lang.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann binnen Jahresfrist die Entscheidung (noch einmal) in Frage gestellt werden, allerdings nur auf “neu bekannte Pflcihtverletzungen” gestützt.
Nachtreten ein Jahr lang.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann binnen Jahresfrist die Entscheidung (noch einmal) in Frage gestellt werden, allerdings nur auf “neu bekannte Pflcihtverletzungen” gestützt.
Schütz Fachanwalt Insolvenzrecht - Rechtsanwalt Markus Schütz,
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