Anwaltskosten
Wenn kein Rat teurer ist als ein guter.
Effiziente Lösungen mit Erfahrung aus mehr als 20 Jahren in eigener Kanzlei.
Kosten für den Schuldner
Alles soll im Rahmen bleiben. In allen Fällen schließen wir vorher eine Vergütungsvereinbarung ab.
Gerichtskosten fallen in der Regel keine an.
Kostenfrei
Den Sachverhalt schildern Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei.
Beratung
Kosten der orientierenden Beratung bei der Verteidigung gegen den Versagungsantrag:
- Ab € 150 für die Einschätzung der Erfolgsaussicht
- Ab € 400 bei vielschichtigem Sachverhalt
Für die Bewertung einzelner Risiken, wenn ein Versagungsantrag (noch) nicht vorliegt, aber Pflichtverletzungen im Raum stehen, fragen Sie bitte unverbindlich an.
Vertretung
Kosten der außergerichtlichen/gerichtlichen Vertretung bei einem (drohenden) Versagungsantrags:
- Ab € 600
- Ab € 1.500 bei vielschichtigem Sachverhalt
Kosten der gerichtlichen Vertretung für Ihr Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren: gerne sprechen Sie uns an.
Idealerweise vermeiden wir von Anfang an die Thematik Versagung der Restschuldbefreiung konsequent.
Die Höhe der Vergütung hängt vom Einzelfall ab und kann die gesetzlichen Gebühren übersteigen.
Alle Angaben verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Vorschüssigkeit
Wie wir uns einig werden.
- Beträge bis € 600 leisten Sie bitte vorschüssig sofort.
- Für Beträge über € 600 können Raten vereinbart werden.
- Eine Schlussrate kann gestundet werden. Im Einzelfall verzichten wir auf die Schlussrate, wenn Sie verlieren.
Kosten für den Gläubiger
Geht es zunächst nur um die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle oder soll konkret der Versagungsantrag vorbereitet werden?
Kostenfrei
Den Sachverhalt schildern Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei.
Forderungsanmeldung
Wir melden die Forderung zur Insolvenztabelle an.
Und prüfen im weiteren Verlauf, ob Ansatzpunkte für einen Versagungsgrund beim Insolvenzschulnder (als natürliche Person) vorliegen.
Die Kosten für den Versagungsantrag stellen wir zurück, bis Anhaltspunkte für die Unredlichkeit der Schuldners vorliegen.
Wir treffen erst dann eine gesonderte Vereinbarung für den Versagungsantrag.
- 0,5-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3320 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) bezogen auf den Nennwert der Forderung (§ 28 Abs. 2 RVG) für Einzelauftrag zu Anmeldung der Forderung zur Insolventabelle, vgl. Anlage 2 zum RVG.
- Beachten Sie bitte, die Anlage 2 zum RVG. weist eine ganze Verfahrensgebühr ausweist; zum Ansatz kommt lediglich eine 0.5-Verfahrensgebühr; der Betrag der Tabelle versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19% und Auslagen.
Beispielsrechnungen nach RVG:
- Die Anmeldung einer Forderung über € 1.200 kostet netto € 57 zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19% und Auslagen.
- Die Anmeldung einer Forderung über € 4.500 kostet netto € 126 zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19% und Auslagen.
- Die Anmeldung einer Forderung über € 8.900 kostet netto € 253,50 zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19% und Auslagen.
Versagungsantrag
Die Anwaltskosten werden individuell vereinbart.
Die Wirtschaftlichkeit aller Beteiligten halten wir im Blick.
Das Prozesskostenrisiko im Übrigen ist regelmäßig gering.
Beratung und Vertretung
Gutes Geld schmeißt man schlechtem nicht hinterher, heißt es.
Nur in Sachen Versagungsantrag sinkt schnell das ganze Schiff. Das muss man in Betracht ziehen.