Anwaltskosten

Wenn kein Rat teurer ist.

Ich begleite Lösungsansätze mit Erfahrung im Insolvenzrecht aus mehr als 25 Jahren.

Gutes Geld schmeißt niemand schlechtem hinterher.
In Sachen Versagung der Restschuldbefreiung aber sinkt schnell das ganze Schiff. Das müssen die Beteiligten im Blick haben.

Kostenfrei

Den Sachverhalt schildern Sie mir unverbindlich und – natürlich – kostenfrei. Gerichtskosten fallen beim Versagungsantrag in der Regel keine an.

Vergütungsvereinbarung

In allen Fällen vereinbaren wir mit Ihnen die Vergütung.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem erwarteten Aufwand, den konkreten Schwierigkeiten des Falls und der Bedeutung der Angelegenheit im Übrigen.

Kosten der Beratung

Orientierende Beratung Versagungsantrag:

Für die Bewertung einzelner Risiken, wenn ein Versagungsantrag (noch) nicht vorliegt, aber Pflichtverletzungen im Raum stehen, fragen Sie bitte unverbindlich an.

Kosten der Vertretung

Außergerichtlichen oder gerichtliche Vertretung im Fall eines (drohenden) Versagungsantrags:

Die Vertretung im gesamten Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren:

Das Mandat vermeidet konsequent die Thematik der Versagung der Restschuldbefreiung – Augen auf und durch. Idealerweise von Anfang an oder ab dem Quereinstieg der Vertretung.

Schildern Sie den Sachverhalt und ich mache Ihnen ein Angebot – das gilt für Schuldner und Insolvenzgläubiger gleichermaßen.

Vorschüssigkeit

Für die Vergütung vereinbaren wir – aufgrund des insolvenzrechtlichen Bezugs – die Vorschüssigkeit.

Alles Angaben verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Die Höhe der Vergütung hängt vom Einzelfall ab und kann die gesetzlichen Gebühren gemäß RVG übersteigen.

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