Verschleppter Insolvenzantrag
Eigentlich nicht vorgesehen.
Die Insolvenzordnung sieht vor, dass Sie ohne Aussicht auf eine Besserung der wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögernverzögern sollen.
In der Praxis spielt dieser Versagungsgrund bisher keine Rolle, immerhin stellt der Schuldner den Insolvenzantrag immer freiwillig.