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Ausschließlich aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Restschuldbefreiung und Versagung der Restschukdbefreiung.

Entscheidungen des BGH

Die Restschuldbefreiung wurde erstmals zum 01.01.1999 in das deutsche Recht eingeführt. Der BGH konkretisiert die Anwendung nunmehr im dritten Jahrzehnt.

  1. Beschluss vom 15.05.25: Bankrottstraftat und Restschuldbefreiung – Rechenstunde, BGH IX ZB 8/25 gegen die Versagung der Restschuldbefreiung.
  2. Urteil vom 16.01.25: Begräbniskosten, Treuhandvereinbarung, Sterbegeld BGH IX ZR 91/24.
  3. Beschluss vom 07.03.24: Gehalt, Erwerbsobliegenheit und Versagungsantrag, BGH IX ZB 47/22.
  4. Beschluss vom 24.03.2022: Angezeigte Masseunzulänglichkeit und Einstellung, BGH IX ZB 35/21
  5. Beschluss vom 16.07.2020: Auskunftspflicht und Versicherung, BGHIX ZB 77/18
  6. Beschluss vom 22.05.19: Rechtsbeschwerde, BGH IX ZA 7/19,, gegen die Versagung der Restschuldbefreiung.
  7. Urteil vom 21.02.19: Selbstständigkeit, BGH IX ZR 246/17, in der Insolvenz und die freigabeähnliche Erklärung gemäß § 35 Abs. 2 InsO.
  8. Beschluss vom 20.12.18: Direktversicherung, BGH IX ZB 8/17 im Insolvenzbeschlag.

268 Entscheidungen finden Sie unter Versagungsgrund und Obliegenheitsverletzung.

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Auch interessant: Wenn Schulden überhand nahmen, war der Schuldner als Einzelperson bis zum 31.12.1998 ein Leben lang (und darüber hinaus) wirtschaftlich verstrickt. Einen rechtlich sauberer Ausweg gab es nicht. Die Beschränkung der Haftung war alleine über Kapitalgesellschaften vorgesehen.

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