Treuhandvergütung

Mit 100 Kanonen auf einen Spatzen schießen.

Wenn die Verfahrenskosten in der Wohlverhaltensphase nicht (mehr) gestundet sind und Sie die Rechnung des Treuhänders nicht begleichen, weil sie aus der Masse nicht gedeckt ist, kann der Treuhänder einen Versagungsantrag stellen.

Dies ist der einzige Fall, in dem dem Treuhänder dieses Recht zusteht.

In der Regel geht es dann um € 119,00 einschließlich Umsatzsteuer.

Subsidiäre Haftung der Staatskasse

Die Insolvenzverwaltung wird immer bezahlt.

Wird Ihnen die Verfahrenskostenstundung widerrufen, hat die Insolvenzverwaltung oder spätere Treuhandschaft einen subsidiären Anspruch auf Erstattung der Vergütung und der Auslagen gegen die Staatskasse gemäß § 63 Abs. 2 InsO analog, vgl.BGH IX ZB 74/07.

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